Landpacht

Landpacht
Landpacht,
 
die entgeltliche Nutzung landwirtschaftlicher Grundstücke oder Betriebe, geregelt in §§ 585-597 BGB (novelliert durch Gesetz vom 8. 11. 1985).
 
Durch einen Landpachtvertrag verpflichtet sich der Verpächter, dem Pächter das Grundstück (oder den landwirtschaftlichen Betrieb) in einem zur vertragsmäßigen Nutzung geeigneten Zustand zu überlassen und zu erhalten sowie die auf der Pachtsache ruhenden Lasten zu tragen. Neben der Entrichtung der Pacht trifft den Pächter die Pflicht, die gewöhnlichen Ausbesserungen der Pachtsache (z. B. des Wohnhauses, der Wege) auf seine Kosten durchzuführen und die Pachtsache ordnungsmäßig zu bewirtschaften. Der Landpachtvertrag bedarf der Schriftform, wenn er für länger als zwei Jahre geschlossen wird.
 
Nach dem ergänzenden Landpachtverkehrsgesetz vom 8. 11. 1985 sind Abschluss oder Änderung von Landpachtverträgen vom Verpächter binnen Monatsfrist bei der Landwirtschaftsbehörde anzuzeigen, ausgenommen Landpachtverträge zwischen Ehegatten oder nahen Verwandten. Die Behörde kann innerhalb eines Monats ab Anzeige den Vertrag beanstanden, wenn die Verpachtung eine ungesunde Verteilung oder Bodennutzung bedeutet, durch die Verpachtung räumlich oder wirtschaftlich zusammenhängende Grundstücke unwirtschaftlich aufgeteilt werden oder der Pachtzins nicht in einem angemessenen Verhältnis zum ordnungsmäßig erzielbaren Ertrag steht. Kommen die Vertragsparteien einer Beanstandung nicht fristgerecht nach, so gilt der Vertrag beziehungsweise die Vertragsänderung als aufgehoben. Gegen die Entscheidung der Landwirtschaftsbehörde können die Parteien das Landwirtschaftsgericht anrufen.
 
Besondere Regelungen gelten für den Fall der Kündigung, die der schriftlichen Form bedarf. Bei unbestimmter Pachtdauer beträgt die Kündigungsfrist zwei Jahre (Kündigungserklärung bis zum 3. Werktag eines Pachtjahres für den Schluss des nächsten Pachtjahres). Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Pächter die Fortsetzung des Pachtverhältnisses verlangen, wenn der Pachtgegenstand seine wirtschaftliche Lebensgrundlage bildet.
 
 
Landpachtrecht, begr. v. R. Lange u. H. Wulff, bearb. v. C. Lüdtke-Handjery (41997).

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Landpacht — Die Landpacht ist ein Pachtvertrag in der Landwirtschaft. Es ist ein zweiseitiger entgeltlicher schuldrechtlicher Vertrag, durch den ein Grundstück mit den seiner Bewirtschaftung dienenden Wohn oder Wirtschaftsgebäuden (Betrieb) oder ein… …   Deutsch Wikipedia

  • Landpacht — Pacht von Grundstücken zur landwirtschaftlichen Nutzung, einschließlich Tierhaltung sowie einer gartenbaulichen Erzeugung. Das Landpachtvertragsrecht ist in den §§ 585–597 BGB eingehend als ein ⇡ Dauerschuldverhältnis ausgestaltet unter… …   Lexikon der Economics

  • Verpachtung — ⇡ Landpacht, ⇡ Pacht …   Lexikon der Economics

  • Pacht — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Pacht ist die im Pachtvertrag vereinbarte Überlassung einer Sache (oder von Rechten) und der Erträge daraus, gegen… …   Deutsch Wikipedia

  • Pachtverträge — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Pacht ist die im Pachtvertrag vereinbarte Überlassung einer Sache (oder von Rechten) und der Erträge daraus, gegen… …   Deutsch Wikipedia

  • Pächter — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Pacht ist die im Pachtvertrag vereinbarte Überlassung einer Sache (oder von Rechten) und der Erträge daraus, gegen… …   Deutsch Wikipedia

  • Pachtvertrag (Deutschland) — Die Pacht ist die Gebrauchsüberlassung einer Sache auf Zeit gegen Entgelt mit der Möglichkeit der Fruchtziehung. Die Pacht ist von der Miete abzugrenzen, diese ist eine Gebrauchsüberlassung einer Sache auf Zeit gegen Entgelt ohne diese… …   Deutsch Wikipedia

  • Codex Hermopolis — Der Kodex Hermopolis ist eine Sammlung von Rechtssätzen aus dem ptolemäischen Ägypten. Der Kodex stammt aus dem 3. vorchristlichen Jahrhundert. Inhaltsverzeichnis 1 Entdeckung 2 Der Papyrus 3 Editierung des Kodex 4 Inhalt des Kodex …   Deutsch Wikipedia

  • Halfen — Ein Halfe war ein Pächter mit besonderem Pachtvertrag. Dieser hatte einen bestimmten Anteil, zumeist die Häfte, seines Ertrages an den Grundherrn abzuliefern. Infolge der Auflösung der Villikationsverfassung (siehe Villikation) gaben die… …   Deutsch Wikipedia

  • Abkürzungen/Gesetze und Recht — Eine Liste von Abkürzungen aus der Rechtssprache. Inhaltsverzeichnis A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z A …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”